Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen ("AVB") DKSH GmbH (Version 3.1 gültig ab 22. Februar 2024)

1. Geltungsbereich

Auf den Verkauf und die Lieferung von Waren bzw. Erbringung von Dienstleistungen durch die DKSH GmbH (“DKSH”) finden gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ("AVB") Anwendung. Von diesen AVB oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen – insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden – sind nur verbindlich, sofern DKSH ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Die vorbehaltslose Lieferung von Waren, Erbringung von Leistungen oder Entgegennahme von Zahlungen durch DKSH stellt keine Zustimmung zur Geltung abweichender Bestimmungen dar.

2. Angebote und Verträge

2.1 Mangels ausdrücklicher Erklärung durch DKSH im Angebot sind alle Angebote von DKSH freibleibend und verstehen sich als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines eigenen Angebots.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch Bestellung des Kunden (Angebot) und die Annahme durch DKSH in Form einer Auftragsbestätigung in Textform oder in Form der Lieferung der bestellten Ware bzw. Ausführung der Leistungen zustande, je nachdem, was zuerst erfolgt. Stornierungen von Bestellungen durch den Kunden sind nur nach Zustimmung von DKSH zulässig.

2.3 Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, gelten Mengenangaben als ungefähr. Sicherheitstechnisch- und abfüllbedingte Abweichungen von 10 % nach unten oder nach oben hinsichtlich der Gesamtbestellmenge gelten als vertragsgemäß. Solche Mengenabweichungen werden bei der Rechnungsstellung voll berücksichtigt.

2.4 Mangels besonderer Vereinbarung gelten Analyseangaben auch bezüglich Höchst- und Mindestgrenzen nur als ungefähr.

3. Kaufpreis und Zahlung

3.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Preise von DKSH in Euro angegeben und verstehen sich netto (d.h. zuzüglich der jeweils aktuell geltenden Mehrwertsteuer) ab Werk (ex works gemäß den zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen internationalen Handelsklauseln (“Incoterms“)). Nebenkosten, wie z.B. für Verpackung, Transport, Fracht und Zölle, sind nicht im Preis enthalten.

3.2 Im Auftrag und auf Kosten des Kunden kann DKSH eine angemessene Transportversicherung, mindestens in Höhe des Rechnungswerts der Ware, abschließen.

3.3 Soweit nicht anders vereinbart ist, hat der Kunde den Kaufpreis vierzehn (14) Tage nach Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung an DKSH zu zahlen.

3.4 Verzugszinsen werden in Höhe von neun Prozent (9 %) über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

3.5 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

3.6 Bei einer zwischen Vertragsschluss und Lieferung eintretenden Erhöhung von Frachten zu Land, Luft und Wasser, von Zöllen, Abgaben oder behördlich festgesetzten Rohstoffpreisen bzw. bei einer Veränderung der Rohstoffpreise zu Ungunsten von DKSH ist DKSH berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise in dem Umfang zu erhöhen, in dem sich die vorgenannten Änderungen auf die Lieferung auswirken.

4. Gefahrübergang und Leistungsort

4.1 Die Gefahr geht gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Vertrages und den im Vertrag angegebenen jeweils geltenden Incoterms auf den Kunden über. Mangels entsprechender Bestimmungen im jeweiligen Vertrag geht die Gefahr mit Übergabe der Ware auf den Kunden über und der Leistungsort für die Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung liegt am Unternehmenssitz von DKSH in Hamburg.

4.2 Auf Wunsch und eigene Gefahr des Kunden versendet DKSH die Ware unter der Voraussetzung, dass DKSH berechtigt ist, die Versandart, den Versandweg und Frachtführer zu bestimmen. Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware auf den Kunden über.

5. Teillieferungen und Teilleistungen

DKSH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

6. Liefertermine und Verzug

6.1 Auch wenn sich DKSH stets bemüht, die Ware bzw. Leistung zum in der Bestellbestätigung angegebenen Liefer- bzw. Leistungsdatum zu liefern bzw. zu erbringen, gelten alle Liefer-/Leistungsfristen und -termine als ungefähr, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin vereinbart ist. Im Fall von Liefer- oder Leistungsverzögerungen wird DKSH den Kunden unverzüglich entsprechend informieren.

6.2 Wird ein vereinbarter Liefer- oder Leistungstermin von DKSH überschritten, ist der Kunde verpflichtet, DKSH eine angemessene Nachfrist zu setzen und darf erst nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gerechnet ab dem ursprünglichen Liefer- oder Leistungstermin gilt als angemessen.

6.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist DKSH berechtigt, den entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen des Kunden aus dem mit DKSH geschlossenen Vertrag das Eigentum von DKSH (“Vorbehaltsware”).

7.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, verpflichtet sich der Kunde, die Vorbehaltsware so zu kennzeichnen, dass sie eindeutig als Eigentum von DKSH erkennbar bleibt. Der Kunde hat die Vorbehaltsware ordnungsgemäß unterzubringen und nach Lieferung gegen alle üblichen Risiken auf eigene Kosten zu versichern.  

7.3 Sollte der Kunde die Vorbehaltsware nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlen, behält sich DKSH das Recht vor, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, DKSH und/oder Mitarbeitern, Vertretern oder Subunternehmern von DKSH zu diesem Zweck ohne weitere Ankündigung Zutritt zu dem Anwesen zu gewähren, auf dem sich die Vorbehaltsware befindet.

7.4 Wird die Ware von dem Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt von DKSH auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Kunden erwirbt DKSH Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu dem der vom Kunden benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.

7.5 Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Kunden oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Kunde DKSH darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Kunde die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er DKSH hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab.

7.6 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebs zu veräußern. Veräußert der Kunde seinerseits die Vorbehaltsware, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Vorbehaltsware zu erhalten, so hat er mit seinen Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an DKSH ab. Er ist auf Verlangen von DKSH verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekannt zu geben und DKSH die zur Geltendmachung der Rechte von DKSH gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten gegenüber DKSH ordnungsgemäß erfüllt.

7.7 Übersteigt der Wert der vom Kunden an DKSH überlassenen Sicherheiten die Forderungen von DKSH, so ist DKSH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet. In einer Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch DKSH liegt nur dann auch ein Rücktritt vom Vertrag, wenn DKSH dies zuvor ausdrücklich schriftlich erklärt hat.

8. Produktangaben

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ergibt sich die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Ware ausschließlich aus den jeweils geltenden Produktspezifikationen von DKSH. Angaben zur Beschaffenheit, Haltbarkeit und andere Zusicherungen gelten nur dann als Garantien, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart und festgehalten wurden.

9. Beanstandungen und Mängelrügen

Alle Beanstandungen bezüglich der Waren und Leistungen, insbesondere Mängelrügen, müssen DKSH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware, im Fall von versteckten Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung bzw. nach Kennenmüssen des Mangels bei Anwendung der branchenüblichen Sorgfalt, in Textform zugehen. Sofern der Kunde Beanstandungen und Mängelrügen nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Textform anzeigt, gilt die Lieferung oder Leistung im Hinblick auf die nicht oder nicht formgerechte Beanstandung bzw. die nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügten Mängel als mangelfrei und vom Kunden als vorbehaltslos angenommen. Die sich aus der Mangelhaftigkeit ableitenden Rechte des Kunden gelten in diesem Fall als verwirkt.

10. Rechte des Kunden bei Mängeln

10.1 Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden und vom Kunden nach § 9 ordnungsgemäß gerügten Mängel der Ware oder Leistung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

10.2 Der Aufwendungsersatz des Kunden ist insoweit ausgeschlossen, als er Aufwendungen betrifft, die durch die nachträgliche Verbringung der Ware an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden entstehen, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.

10.3 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen DKSH bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

11. Schadenersatz und Haftungsbeschränkung

11.1 Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet DKSH dem Kunden gegenüber ohne Einschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.2 Im Fall von leichter Fahrlässigkeit haftet DKSH dem Kunden gegenüber nur für

a)Schäden, die sich aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit ergeben; und

b) Schäden, die sich aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) ergeben; die Schadensersatzpflicht von DKSH ist im Fall des § 11.2 b) auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die in diesem Absatz genannte Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für die gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von DKSH.

11.3 Die in § 11.2 genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit

a) DKSH eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder Leistung übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat; oder

b) DKSH aufgrund zwingender Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder sonstiger gesetzlich zwingender Vorschriften haftet.

12. Verjährung

Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach Entstehen des Anspruchs. Die vorgenannten Verjährungsfristen gelten nicht, sofern DKSH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder soweit DKSH im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haftet.

13. Vertrauliche Informationen

13.1 Der Kunde hat alle vertraulichen Informationen, wie in §13.2 definiert, streng vertraulich zu behandeln und darf diese Dritten nicht offenlegen oder für andere Zwecke als zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesen AVB oder dem entsprechenden Vertrag mit DKSH verwenden. Der Kunde darf die vertraulichen Informationen nur denjenigen leitenden Angestellten und Mitarbeitern zugänglich machen, die diese zur Erfüllung der Pflichten des Kunden aus diesen AVB oder dem entsprechenden Vertrag mit DKSH kennen müssen und die durch eine dieser Klausel mindestens gleichwertige Vertraulichkeitsabrede zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Der Kunde haftet gegenüber DKSH für einen Verstoß seiner leitenden Angestellten und Mitarbeiter gegen diese Vertraulichkeitspflichten.

13.2 ”Vertrauliche Informationen” meint alle Informationen, die dem Kunden von DKSH oder im Auftrag von DKSH übermittelt werden oder die in einem Vertrag zwischen DKSH und dem Kunden enthalten sind, wie zum Beispiel Preis-, Finanz- und Marktinformationen, Vertriebsmethoden, Kunden- und Mitarbeiterdaten, Herstellungs- und technische Informationen sowie sonstige Geschäftsgeheimnisse. Vertrauliche Informationen in diesem Sinne umfassen jedoch keine Informationen, die dem Kunden nachweislich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch DKSH bereits rechtmäßig bekannt sind, die ohne Verschulden des Kunden Teil der öffentlich bekannten Informationen geworden sind oder werden, die dem Kunden von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht rechtmäßig mitgeteilt werden, deren Offenlegung DKSH schriftlich zugestimmt hat oder die vom Kunden unabhängig von den vertraulichen Informationen von DKSH entwickelt worden sind.

14. Höhere Gewalt

Alle Ereignisse höherer Gewalt und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches von DKSH liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behördliche oder gesetzliche Anordnungen, Feuer- oder Explosionsschäden, Pandemien oder Endemien, verlängern die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, ist sowohl DKSH als auch der Kunde berechtigt, hinsichtlich des nichterfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

15. Abtretungsverbot

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von DKSH und außerhalb des Anwendungsbereichs von § 354 a HGB ist es dem Kunden untersagt, einzelne oder sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AVB oder einem Vertrag mit DKSH an Dritte abzutreten.

16. Beachtung gesetzlicher Bestimmungen

16.1 Soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Kunde für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.

16.2 Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, die (Re-)Exportkontrollvorschriften der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten und Deutschlands einzuhalten. Zusätzlich dazu hat der Kunde sämtliche anwendbaren Exportgesetze und -vorschriften im Zusammenhang mit dem Kauf von Waren und/oder Dienstleistungen von DKSH und dem Weiterverkauf dieser Waren und/oder Dienstleistungen an die eigenen Kunden zu befolgen. Unter Exportgesetze und -vorschriften sind sämtliche anwendbaren Gesetze und Vorschriften bezüglich Wirtschaftssanktionen, Verbote, Import-, Transfer- oder Exportbeschränkungen zu verstehen, die von den Vereinten Nationen (U.N.), den Vereinigten Staaten (U.S.), der Europäischen Union (E.U.) und jedem anderen anwendbaren Land, einschließlich Deutschland, auferlegt werden. Dies schließt, ist jedoch nicht beschränkt auf:

a) geltende Gesetze und Verordnungen bezüglich Einfuhr, Ausfuhr und Wiederausfuhr, Transferbeschränkungen im Zusammenhang mit militärischen Gütern und Produkten mit doppeltem Verwendungszweck, Software und Technologien, chemischen Grundstoffen (Drogen und Sprengstoffen), gefährlichen Chemikalien und Pestiziden, Substanzen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, usw.;

b) geltende Gesetze, Verordnungen, Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und anderen internationalen Sanktionen, Sanktionen der Schweiz, des Vereinigten Königreichs, der Europäischen Union, der US-Liste der "Specially Designated and Blocked Persons" (SDN) und der US-Exportverwaltungsvorschriften (EAR), die Handelsbeschränkungen und Embargos auferlegen und bestimmte Geschäfte mit den Regierungen, juristischen Personen, Unternehmen und Staatsangehörigen der darin genannten Länder verbieten; und

c) geltende Gesetze und Vorschriften, die den Transfer von Produkten, Dienstleistungen, Software oder Technologie verbieten, die direkt oder indirekt nukleare Sprengstoffaktivitäten, nicht gesicherte nukleare Aktivitäten, Aktivitäten des nuklearen Brennstoffkreislaufs, nukleare Antriebsaktivitäten oder den Entwurf, die Entwicklung, die Produktion, die Lagerung oder den Einsatz von chemischen Waffen, biologischen Waffen, Raketen, Raketensystemen oder unbemannten Luftfahrzeugen unterstützen.

16.3 Die vom Kunden bei DKSH gekauften Waren und/oder Dienstleistungen dürfen von den Kunden/Kunden des Kunden ausschließlich für zivile Endanwendungen durch zivile Endnutzer verwendet werden. Die Waren und/oder Dienstleistungen dürfen daher weder vom Kunden selbst noch von seinen Kunden/Auftraggebern für den Entwurf, die Entwicklung, die Produktion, die Herstellung von militärischen Anwendungen, nuklearen Anwendungen, Weltraumträgern, Satelliten, gepanzerten Fahrzeugen, unbemannten Luftfahrzeugen (UAV), Zieldrohnen, Aufklärungsdrohnen oder dem Start oder Betrieb von ballistischen Raketensystemen, Raketensystemen, Höhenforschungsraketen, Marschflugkörpersystemen oder Raketenträgersystemen für Massenvernichtungswaffen verwendet werden, es sei denn, die vorgenannten Anwendungen wurden von DKSH und den zuständigen Behörden im Voraus schriftlich genehmigt. Darüber hinaus dürfen die vom Kunden bei DKSH erworbenen Waren und/oder Dienstleistungen nicht für und/oder im Zusammenhang mit interner Repression, Menschenrechtsverletzungen, der Herstellung von chemischen oder biologischen Massenvernichtungswaffen, militärischen oder paramilitärischen Organisationen, Rüstungsgütern, Nukleartechnologie oder Waffen verwendet werden. 

16.4 Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, die von DKSH erworbenen Waren und/oder Dienstleistungen direkt oder indirekt zu vermarkten, zu exportieren oder erneut zu exportieren an:

a) Juristische Personen/Unternehmen und Einzelpersonen, die auf der Sanktionsliste Deutschlands, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs, der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder auf der U.S. Specially Designated and Blocked Persons List (SDN) verzeichnet sind;

b) alle juristischen Personen/Unternehmen und Personen, die auf der U.S. Consolidated Screening List (CSL) aufgeführt sind, sofern die Waren und/oder Dienstleistungen den U.S. Export Administration Regulations (EAR) unterliegen, ohne dass eine entsprechende Genehmigung gemäß den U.S. EAR vorliegt. 

16.5 Darüber hinaus ist der Kunde stets verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Bestechung, Korruption, Interessenkonflikten sowie ähnlichen Regeln oder Vorschriften mit vergleichbarem Zweck und ähnlicher Wirkung. Diese umfassen unter anderem das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr von 1997, Art. 322ter ff. des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, sowie Art. 4a des Schweizerischen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Des Weiteren sind der US Foreign Corrupt Practices Act 1977, der UK Bribery Act 2010, sowie §§ 299 ff. und §§ 331 ff. des deutschen Strafgesetzbuchs, des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung der europäischen Bestechung und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung der internationalen Bestechung zu beachten (im Folgenden zusammenfassend als "Antikorruptionsgesetze" bezeichnet).

16.3 Der Kunde stellt DKSH von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Haftungen, Kosten und Ausgaben (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Gerichts- und Anwaltskosten) frei, die sich aus Ansprüchen, Inspektionen, Audits usw. von Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten ergeben und die gegenüber DKSH aufgrund der Nichteinhaltung der in § 16 genannten Verpflichtungen durch den Kunden geltend gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, DKSH alle daraus resultierenden Schäden und damit verbundenen Kosten zu erstatten, sofern diese auf die Pflichtverletzung des Kunden zurückzuführen sind.

17. Verhaltenskodex von DKSH

17.1 Der Kunde und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter sowie Vertreter sind verpflichtet, alle Bestimmungen des Verhaltenskodex von DKSH einzuhalten. Der Verhaltenskodex ist unter https://www.dksh.com/global-en/home/about-us/sustainability#policies verfügbar. Durch die Erteilung eines Auftrags an DKSH und/oder der Annahme einer Lieferung/Leistung von DKSH bestätigt der Kunde (einschließlich seiner leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter), den Verhaltenskodex von DKSH zur Kenntnis genommen zu haben, und verpflichtet sich, diesen zu einzuhalten.

17.2 Der Verhaltenskodex von DKSH kann von Zeit zu Zeit aktualisiert und/oder geändert werden. Der Kunde akzeptiert hiermit solche Aktualisierungen und/oder Änderungen, die unter https://www.dksh.com/global-en/home/about-us/sustainability#policies verfügbar sind oder anderweitig von DKSH mitgeteilt werden.

17.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass DKSH Informationen über den Kunden einholen kann, um die Einhaltung des Verhaltenskodex zu überprüfen. Dies kann beispielsweise durch im Voraus vereinbarte Audits oder auf andere Weise geschehen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, DKSH solche Informationen zur Verfügung zu stellen oder DKSH Zugang zu solchen Informationen zu gewähren, die von DKSH von Zeit zu Zeit vernünftigerweise angefordert werden, um diese Überprüfung durchzuführen. Sollte DKSH Grund zu der Annahme haben, dass der Kunde gegen die in § 17 genannten Verpflichtungen verstößt, ist DKSH berechtigt, ist DKSH berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung und ohne Haftung gegenüber dem Kunden zu kündigen.

18. Schriftform

18.1 Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung dieser AVB oder eines Vertrages zwischen DKSH und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.

18.2 Erklärungen und Anzeigen des Kunden nach Vertragsschluss sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.

19. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

20.1 Auf diese AVB, einen auf dieser Grundlage geschlossenen Vertrag sowie sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und DKSH findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.

20.2 Ist der Kunde Kaufmann, so sind für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AVB, einem auf dieser Grundlage geschlossenen Vertrag oder sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und DKSH die Gerichte in Hamburg zuständig. DKSH ist jedoch auch berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das am Sitz des Kunden zuständig ist.